D&O Versicherung (Managerhaftpflicht)
Als Geschäftsführer haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Prüfe deine D&O-Police auf wichtige Haftungsklauseln, Nachmeldefristen und Abwehrschutz.
Ein kleiner Managementfehler kann den finanziellen Ruin bedeuten. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Pflichtverletzungen oft persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Die Directors & Officers (D&O) Versicherung funktioniert als Vermögensschadenhaftpflicht für Organe. Sie prüft, ob Haftpflichtansprüche berechtigt sind, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt im Ernstfall den Schaden.
Innenhaftung vs. Außenhaftung
Die meisten Schäden (ca. 80%) entstehen im Innenverhältnis – das heißt, das eigene Unternehmen (z.B. die Gesellschafterversammlung) nimmt den Geschäftsführer in Regress. Eine gute D&O deckt zwingend Innen- und Außenhaftungsansprüche.
- Außenhaftung: Ansprüche von Dritten (Finanzamt, Insolvenzverwalter, Gläubiger).
- Innenhaftung: Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen dich als Organ.
Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist
Oft fallen Managementfehler erst Jahre später auf, wenn du vielleicht gar nicht mehr im Unternehmen bist. Eine gute Police sollte eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung (für Fehler vor Vertragsabschluss) und eine ausreichend lange Nachmeldefrist bieten.
Die Übernahme von Abwehrkosten
Bevor es überhaupt zu einer Zahlung kommt, entstehen oft extrem hohe Anwalts- und Prozesskosten. Die D&O fungiert hier als passive Rechtsschutzversicherung und muss diese Abwehrkosten ab dem ersten Tag übernehmen.
Checkliste
- Ist die Deckungssumme hoch genug für das Umsatz- und Risikoprofil des Unternehmens?
- Sind Innen- und Außenhaftung gleichermaßen abgedeckt?
- Umfasst der Vertrag die Übernahme von Abwehr- und Anwaltskosten?
- Gibt es eine ausreichend lange Nachmeldefrist (mindestens 3-5 Jahre)?
- Sind auch operative Tätigkeiten des Geschäftsführers mitversichert?
Häufige Fehler
- Glauben, die normale Firmenhaftpflicht würde Managementfehler abdecken.
- Zu niedrige Deckungssumme aus Kostengründen wählen.
- Persönliche D&O (für den Geschäftsführer allein) nicht als Alternative zur Unternehmens-D&O prüfen.
Häufige Fragen
Braucht auch ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O?
Absolut. Das Gesetz (§ 43 GmbHG) verpflichtet GmbH-Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Bei Fehlern haftest du mit deinem Privatvermögen.
Zahlt die D&O auch bei Vorsatz?
Nein. Bei wissentlicher Pflichtverletzung oder Vorsatz greift der Versicherungsschutz nicht. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist in der Regel versichert.

